1.1. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen Anerkennung.
1.2. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden gelten nur dann, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
1.3. Bei Verwendung der gelieferten Ware sind eventuelle Schutzrechte Dritter zu beachten.
1.4. Ständige Weiterentwicklung und Streben noch Verbesserung in Leistung und Verlässlichkeit können in Ausnahmefällen dazu führen, daß einige Angebote, die zum Zeitpunkt der Drucklegung dem neusten Stand der Dinge entsprechen, nicht mehr für Ihr Modell zutreffen. Wir liefern denn das Nachfolgemodell.
2.1. Soweit wir eigene Verpackungs- und Transportmittel stellen, gelten unsere besonderen Versandbedingungen bzw. die jeweils gültige Preisliste hierfür.
2.2. Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.
2.3. Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Lieferfrist ist Lieferverzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.
3.1. Mangels abweichender Vereinbarung verstehen sich unsere Lieferungen zunächst ab Lager.
3.2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluß, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der nichtproduzierten Menge zurückzutreten.
3.3. Die Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer.
3.4. Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns gerundeten Preise, die zur Zeit des Angebotes gültigen Frachten? und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zu Gunsten oder zu Lasten des Auftragnehmers an veränderten Fracht- und Nebengebühren für unsere Lieferung angepaßt, ohne daß dem Käufer insoweit ein Rücktrittsrecht zusteht.
3.5. Bei Bestellungen unter einer VPE müssen wir aufgrund der kalkulierten Preise 10.-- € Mindestmengenzuschlag berechnen. Wir bitten Sie, dies bei Ihrer Bestellung zu berücksichtigen.
4.1. In Fällen höherer Gewalt - als solche gelten diejenigen Umstände und Vorkommnisse die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - ruhen die Verpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 4 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
5.1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort noch Rechnungsdatum fällig und zahlbar rein netto Kasse, sofern keine anderen Konditionen vereinbart wurden.
5.2. Die Hereingabe von Wechseln bedarf unserer Zustimmung. Deren Spesenkosten und Zinsen, sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Käufers.
5.3. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Zinsen, mindestens jedoch 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz berechnet.
5.4. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
5.5. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder zur Rückbehaltung.
6.1. Verladung und Versand erfolgt unversichert auf Gefahr des Empfängers.
6.2. Wir werden uns bemühen, hinsichtlich Versenden und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen. Dadurch bedingte Mehrkosten auch bei frachtfreier Lieferung gehen zu Lasten des Käufers.
7.1. Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte, technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen noch bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen.
7.2. Der Käufer hat die gelieferte Ware - und zwar auch durch stichweise Probeüberprüfung - bei Eingang auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck unverzüglich zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
7.3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn Sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware - bei verborgenen Mängel auch nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch 6 Monate noch Erhalt der Ware schriftlich unter Beifügung der Belege erhoben werden.
7.4. Unsere Gewährleistungspflicht erstreckt sich nur auf Wandlung, Minderung oder Nachbesserung. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis nachgearbeitet oder zurückgesandt werden.
7.5. Die beanstandete Ware ist kostenfrei an unseren Sitz zu senden. Die Rücksendung erfolgt unfrei.
8.1. Soweit gesetzlich zulässig ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert unserer an dem schadenstiftenden Ereignis unmittelbar beteiligten Warenmängel. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
9.1. Bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer bleibt die verkaufte Ware unser Eigentum. Der Käufer ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
9.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumswert bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Ware.
9.3. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Verkäufer schon jetzt insgesamt, bzw. in Höhe unserer etwaigen Miteigentumsanteile zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt diese für unsere Rechnung einzuziehen und unmittelbar uns abzuführen. Zur Abtretung dieser Forderung ist dar Käufer auch nicht zum Zweck der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unserer Forderungsanteile solange an uns zu bewirken, als noch Forderungen gegen den Käufer bestehen
9.4. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns vom Käufer unverzüglich mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.
9.5. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
9.6. Die Ware und an ihrer Stelle tretende Forderung dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden.
9.7. Übersteigt der Wert der Sicherheit unsere Forderungen um mehr als 33 %, so werden wir auf Verlangen das Käufers insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.
10.1. Erfüllungsort für Leistungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware. Erfüllungsort ist Remshalden.
10.2. Hat der Käufer seinen Sitz im Ausland, so kann nach unserer Wahl entweder der ordentliche Gerichtsweg nach 10.1. beschritten werden oder aber abverlangt werden daß, sämtliche Rechtsstreitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag oder im Zusammenhang mit ihm ergeben einschließlich solcher über die Gültigkeit dieses Vertrages und dieser Schiedsklausel unter Ausschluß des ordentlichen Rechtsweges nach der Vergleichs- und Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer von einem oder mehreren gemäß dieser Ordnung ernannten Schiedsrichter endgültig entschieden werden.
11.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden sollen, wird die Wirkung der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ziel möglichst nahe kommt.